Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

 

1. Ticketkauf

Ein Vertragsverhältnis kommt ausschliesslich zwischen dem Käufer/der Käuferin bzw. dem Inhaber/der Inhaberin des Tickets (nachfolgend «Besucher» genannt) und dem Veranstalter zustande.

Abendkasse

Zweieinhalb Stunden vor Konzertbeginn im Konservatorium Winterthur, Tössertobelstrasse 1.
Kein Billettverkauf an den Parkeingängen. Picknick-Körbe nur auf Vorbestellung.

 

2. Umtausch / Rückgabe von Eintrittskarten

Ihre Bestellung – unabhängig davon ob telefonisch, schriftlich oder online erfolgt – ist verbindlich. Reservierte und nicht abgeholte Karten sind zu bezahlen und werden in Rechnung gestellt. Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. So berechtigen insbesondere Besetzungs-, Programmänderungen oder negative Wetterprognosen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten.

 

3. Absage oder Abbruch eines Konzerts

Die Konzerte finden auch bei schlechtem Wetter im Park statt. Bei sehr schlechtem Wetter liegt es im Ermessen des Veranstalters, das Konzert ins Stadthaus zu verlegen oder abzusagen. Sollte ein Konzert witterungsbedingt abgesagt werden müssen oder werden davon weniger als eine Stunde gespielt, erhalten die vor Ort anwesenden Besucherinnen und Besucher einen Gutschein für ein Konzert des Musikkollegiums Winterthur in der Folgesaison nach Wahl (Verfügbarkeit von Plätzen vorausgesetzt). Die Konzertkarte wird nicht rückerstattet. Hat ein Konzert vor dessen Abbruch mindestens eine Stunde gedauert, so gilt das Konzert als geleistet und jegliche Ersatzansprüche der Besucher entfallen.

 

4. Programmänderungen

Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rück- oder Umtausch der bereits gekauften oder reservierten Eintrittskarten.

 

5. Gültigkeit der Tickets

Die Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Es sind nur diejenigen Tickets gültig, die über die offiziellen Vertriebskanäle bezogen wurden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

 

6. Bild- und Tonaufnahmen

Einzelne Veranstaltungen können vom Veranstalter selbst, vom Fernsehen oder Radio aufgezeichnet bzw. übertragen werden. Mit dem Kauf des Tickets akzeptieren die Besucher evtl. Bildaufnahmen ihrer Person sowie deren Ausstrahlung und Verwertung.

 

7. Rauchverbot / Sicherheit

Auf den Zuschauersitzplätzen herrscht striktes Rauchverbot. Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände zu grillieren oder offenes Feuer, Gartenfackeln o.ä. zu entfachen. Hunde sind auf dem Openair-Gelände nicht erlaubt (ausgenommen Blindenhunde). Fahrräder, Trottinette u.ä. müssen auf ausserhalb des Parks auf den Fahrradparkplätzen abgestellt werden.

 

8. Haftung

Das Musikkollegium Winterthur übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation seiner Veranstaltung.